Seit 1989 gibt es den „Koordinator nach Baustellenverordnung“, besser bekannt unter dem Begriff „SiGeKo“, der jedoch das gewünschte Schutzziel „die wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz“ ausdrückt.
Wann brauchen Sie einen Baustellenkoordinator?
Die Kriterien sind in der Baustellenverordnung detailliert festgelegt, jedoch für den konkreten Fall häufig nicht ganz leicht zu klären/erfassen. Als Faustformel könnte man sagen: einen externen Koordinator braucht man immer, wenn mehrere Auftragnehmer gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle beschäftigt sind und der Bauherr die Aufgabe nicht selbst übernehmen kann.
Was macht der Baustellenkoordinator, bzw. was bieten wir Ihnen?
In der Planungsphase u.a.:
unterstützen wir bei der Erstellung der Vorankündigung, erarbeiten den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan „SiGePlan“ (Arbeitshilfe für die Unternehmer, um Sicherheitsmaßnahmen die für mehrere Unternehmen relevant sind zu koordinieren); erstellen die Unterlage für spätere Arbeiten (Wartungs-, Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten); wirken mit bei Ausschreibung und Vergabe bzgl. der Sicherheitseinrichtungen
In der Ausführungsphase u.a.:
übernehmen wir Sicherheitsgespräche mit den am Bau beteiligten Firmen; erläutern die im SiGePlan festgelegten Maßnahmen und schreiben den SiGePlan fort; führen Baubegehungen durch (mit Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen, Verteilen der Protokolle etc.), wirken hin auf die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und kümmern uns um die Zusammenarbeit der Firmen hinsichtlich der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Belange
zusätzlich auf Wunsch
beraten wir bei der Baustelleneinrichtung und der Baustellenordnung; unterstützen bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und wirken mit bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen
Zudem setzen wir uns als ausgebildete Mediatoren für eine konstruktive Kommunikation aller Gewerke untereinander ein und regen zur aktiven Zusammenarbeit bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen an.
Planen Sie eine Sanierung oder einen Abbruch?
Mit dem Sachkundenachweis für Asbestsanierung nach TRGS 519 sowie nach TRGS 524 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind Sie bei uns gut aufgehoben.
Für wen arbeiten wir?
Unsere Auftraggeber finden sich bei Öffentlichen Einrichtungen, Städten/Gemeinden, Industrie, Wohnungsbaugesellschaften, gewerblichen und privaten Bauherren.
Fordern Sie gerne eine Referenzliste an.
Kooperation – Netzwerk
Bei manchen Bauvorhaben arbeiten wir mit befreundeten Büros zusammen, von denen wir wissen, dass sie das Thema genauso ernst nehmen, den gleichen Qualitätsanspruch haben und das gleiche Verständnis von Baustellenkoordination und Zusammenarbeit wie wir.
Referenzen SiGeKo